Gesang lernen
Gesang lernen können alle, die Musik mögen und bereit sind, unterschiedliche Techniken auszuprobieren. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Ein Mindestalter für Gesangunterricht gibt es nicht, allerdings muss sich die Stimme des Sängers am Anfang des Gesangsunterrichtes nicht in der Übergangsphase von der Kinder- zur Erwachsenenstimme befinden. Ob man Singen lernen kann und dazu eine Begabung hat, wird in der Probestunde festgestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man alle Töne trifft - niemand singt von Anfang an perfekt. Die Stimme bei jedem benötigt Zeit, um sich zu entwickeln. Das ist ein langer Prozess.
Gesangunterricht wird in Form von Einzelunterricht angeboten. Die empfohlene Unterrichtsdauer beträgt min. 45 Minuten pro Woche. Neben technischen Übungen(Atem-, Rhythmus- und Intonationsübungen, Umgang mit Mikrofon) werden auch weitere wichtige Faktoren wie z.B. Emotionen, Körpersprache und das Verhalten auf der Bühne berücksichtigt.
Unterrichtsorte:
Räcknitzhöhe 50-52, Dresden
Klopstockstraße 50, Dresden
Tolkewitzer Straße 21, Dresden
Frau Karla Serrano
Unterrichtssprachen:
Deutsch, Englisch, Spanisch
Lehrer:
Frau Oksana Petrenko
Unterrichtssprachen:
Ukrainisch, Russisch
Lehrer:
Frau Vladislava Pirozhkova
Unterrichtssprachen:
Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Englisch
Gesang lernen mit Vertrag
Dauer | Turnus | EINZELUNTERRICHT | GRUPPENUNTERRICHT |
---|---|---|---|
30' | 1xWoche | 75 €/Mon. | - |
45' | 1xWoche | 95 €/Mon. | - |
60' | 1xWoche | 120 €/Mon. | - |
Gesang lernen ohne Vertrag
Dauer | Turnus | EINZELUNTERRICHT | GRUPPENUNTERRICHT |
---|---|---|---|
30' | 1xWoche | 30 €/UE | - |
45' | 1xWoche | 35 €/UE | - |
60' | 1xWoche | 40 €/UE | - |
Unsere Kunden sagen
Alle Preise mit Vertragsbindung sind Pauschalpreise und entsprechen der 1/12 der Jahresgebühr. Der Unterricht erfolgt nach dem Schulkalender von Sachsen und umfasst eine Unterrichtseinheit pro Woche.
Keine Aufnahmegebühr. Eine Probestunde(1x30') ist kostenlos. Die Probezeit bei dem Vertragsabschluss beträgt 3 Monate, ab dem Datum des Unterrichtsbeginns.
* Wenn zum Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns das auszuleihende Instrument vorhanden ist.